Rundschreiben 4/2022

Rundschreiben 4/2022

Liebe Freunde des Sebastian-Kneipp-Museums,
mit diesem 4. Rundschreiben im 2. Jubiläumsjahr von Pfarrer Sebastian Kneipp dürfen und möchten wir Sie gerne  über Aktuelles und über Kommendes informieren.

1.    Mitgliederversammlung 2022
2.    Ehrung Herr Dr. Epple
3.    Pflanzenprojekt
4.    Neuer Vortrag
5.    Zu guter Letzt
6.    Glückwünsche

1.    Mitgliederversammlung 2022
Die diesjährige Mitgliederversammlung fand am Freitag, 22.07. Juli 2022, im Gasthaus Rössle, I. OG., Hauptstraße 14, Badwörishofen statt. Die Versammlung war beschlussfähig, auch wenn sich das Kuratorium mehr teilnehmende Mitglieder gewünscht hätte. Deshalb auch der besondere Dank an diejenigen Mitglieder, die an der Versammlung teilgenommen haben, zeigt es auch eine gewisse Wertschätzung für die Arbeit des Kuratoriums.
Über den harmonischen Verlauf der Versammlung wurde ja dank der Presse ausführlich in der Mindelheimer Zeitung und dem Wochenkurier Unterallgäu berichtet.

2.    Ehrung für Herrn Dr. Epple
Wie Sie sicherlich auch schon aus der Presse entnommen haben, wurde Herrn Dr.  Alois Epple aus Türkheim für seine Verdienste um die Historie von Bad Wörishofen und zu Sebastian Kneipp, für seine diesbezüglichen Vorträge und für seine dazu erschienen Bücher und Schriften geehrt.
Auf der Mitgliederversammlung überreichte ihm Herr Erster Bürgermeister Stefan Welzel die Verdienstmedaille der Stadt Bad Wörishofen. Von unserem Verein erhielt  Herrn Dr. Epple vom  1.Vorsitzenden die 20.-€ Kneipp-Münze, die zum 200. Geburtstag von Sebastian Kneipp im letzten Jahr erschienen ist, überreicht. Die Münze ist bereits jetzt ein Sammlerstück und ist derzeit im Handel noch zum Preis zwischen 25.-€ und 50.-€ erhältlich.

3.   Pflanzenprojekt
Das gemeinsame Projekt unseres Vereins mit dem Verschönerungsverein zur Erfassung aller aktuellen Pflanzen in Bad Wörishofen und Umgebung und den Vergleich mit der Pflanzenwelt 1929 geht seinem Ende zu. Zwischenzeitlich sind alle von Manfred Kast fotografierten Pflanzen erfaßt und zusammengestellt. Dabei wurde auch geprüft inwieweit die genannten Pflanzen auch schon von Sebastian Kneipp in seinem Buch „Meine Wasserkur“ genannt wurden. Auch Vorworte und ergänzende Erläuterungen von Dr. Hans Horst Fröhlich sind fertig formuliert. In einer geringen Auflage soll dieses Werk nun in  gedruckter Form hergestellt werden, damit diese Erkenntnisse für die Nachwelt erhalten bleiben.

4.   Neuer Vortrag
Über die von Sebastian Kneipp erbaute 3. Einrichtung – Das Kneippianum – berichtet der 1. Vorsitzende in einem Powerpoint-Vortrag. Es wird dabei im Wesentlichen der geschichtlich historische Verlauf, von der Idee Kneipps, ein 3. Haus errichten zu wollen, bis zur Wiedereröffnung durch die Heiligenfeldkliniken, berichtet.
In bewährter Zusammenarbeit mit der Katholischen Erwachsenenbildung – Forum Bad Wörishofen e.V. findet die Veranstaltung im Neunen Pfarrheim St. Justina, Schulstraße 10 in Bad Wörishofen statt.
Termin ist:  Mittwoch, 19. Oktober 2022, Beginn: 19.30 Uhr

5.   Zu guter Letzt:
Freispruch für Sebastian Kneipp! Lesen Sie dazu den Text nach dem Rundschreiben.

6.   Glückwünsche
Allen unseren Mitgliedern, die ihren Geburtstag in der Zeit vom 24. Juni 2022 bis heute feiern durften, wünschen wir auf diesem Wege nachträglich alles Gute und vor allem gute Gesundheit für die Zukunft.

Mit diesen Informationen hoffen und wünschen wir uns  und Ihnen Alle noch einen schönen Altweibersommer in unser Kneippstadt.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Büchele, 1.Vorsitzender

 

 

Freispruch für Sebastian Kneipp

Immer wieder taucht in Artikeln über Sebastian Kneipp eine angebliche Verurteilung zu 2 Gulden wegen Gewerbebeinträchtigung oder auch wegen Kurpfuscherei auf, so zuletzt in der Ausgabe der Gästezeitung im Juni 2022.

Dies ist falsch und unrichtig und soll jetzt klargestellt werden.

Nun wollten sie es genau wissen:

Michael Scharpf, Dr. Alois Epple und Werner Büchele gingen auf Spurensuche mit dem Ergebnis:

Sebastian Kneipp wurde zwar oft angeklagt, aber nie verurteilt.

Und wie wird der Nachweis für die Feststellung geführt:

  1. Die Selbstbiografie Sebastian Kneipps – herausgegeben im Stammkneippverein Bad Wörishofen e.V., 1979 textlich unveränderter Nachdruck der Ausgaben von 1891 und 1921, gleichzeitig die Jubiläumsausgabe 1980 zum 90jährigen Bestehen des von Sebastian Kneipp gegründeten Vereins:

Hier schreibt Sebastian Kneipp auf Seite 30:

„Wenn ich auch öfters angeklagt worden bin, so konnte ich nie gestraft werden, deshalb weil ich nur Hausmittel, ganz schuldlose Kräuter und das Wasser angewendet habe. Medikamente, die in der Arznei gebräuchlich sind, habe ich nie gebraucht.“

  1. In dem Buch von Alfred Baumgarten vom Mai 1898 „Sebastian Kneipp – Biografie“ ist auf Seite 78 ein Auszug aus dem Jahresbericht des kgl .Bezirksarztes von Türkheim pro 1864/1865 abgedruckt, worin es heißt:

„Der andere grossartige Pfuscher ist der hochwürdig Pater Beichtvater Kneipp im Kloster Wörishofen, ein Mensch, der mit der größten Unverschämtheit seit 12 Jahren sein Wesen treibt, eigene Ordinationstage hält, eine eigene Badeanstalt im Kloster nicht nur für Insassen desselben, sondern zur Benützung anderer Badegäste, namentlich geistliche Herren, unter anderen auch Laien Cuirassieroffiziere pp. die ihre Badewart im Kloster selbst geniessen, errichtet hat, sehr viel ordiniert, zwar keine Bezahlung annimmt, deshalb es doch so einzurichten weiss, dass er für seine Bemühungen nicht leer ausgeht, und was das Schlimmste ist, von den Gesetzen nicht erreicht werden kann, öfters verklagt, immer straffrei ausgeht und deshalb auch seine Unverschämtheit wo möglich auf die höchste Spitze treibt.

Türkheim, den 31.Jan.1866. Dr. Schmidt.“

  1. Heimatbuch Boos, 2020, Herbert Schlatterer

Er schreibt auf Seite 431:

„Es ist selbstverständlich, dass eine Bestrafung des beschuldigten Sebastian Kneipp nicht erfolgen konnte.“

Dazu schreibt er ergänzend in seiner Anmerkung 5 unten:

„Ortner Eugen: „Ein Mann kuriert Europa (1-11.Auflage), dann „Sebastian Kneipp – seine – Lebensgeschichte“ (ab 12. Auflage) in dem nicht ganz wahrheitsgetreuen Roman wird eine „Polizeistrafe von zwei Gulden“ als Urteilsspruch frei erfunden, welche es so nie gab. Leider findet sich dieser Irrtum in zahlreichen späteren Veröffentlichungen wieder. Kneipps Freispruch erklärt auch, warum bis heute die Gerichtsakten von 1854 nicht gefunden werden konnten. Die Aufbewahrungsfristen von Freispruchakten waren wohl von kürzerer Dauer.“

Und wie war das eigentlich mit der „Kurpfuscherei“ und der Kurierfreiheit zu Kneipps Zeiten?

Die Kurierfreiheit oder Freie Heiltätigkeit genannt, bezeichnet die rechtliche Möglichkeit, dass jeder unabhängig von seiner Ausbildung medizinische Behandlungen durchführt. Sie galt in Deutschland von 1869/1872 bis zum Erlass des Heilpraktikergesetzes im Jahre 1939.

Was galt vor dieser Zeit:

Seit der Zeit des Absolutismus waren verstärkt Medizinalandordnungen erlassen worden, welche die Ausübung der Heilkunde regelten und teilweise starke Beschränkungen für Laienheilkundige enthielten, die sogenannten Kurierverbote (Wikipedia)

Und die Anklage von Dr. Mannheimer aus Fellheim und des Apothekers Semmelbauer aus Babenhausen von 1854 erfolgte ja auch nicht wegen Kurpfuscherei sondern wegen angeblicher „Gewerbebeeinträchtigung“, was aber ebenfalls nicht zum Erfolg führte (siehe oben).

Bad Wörishofen, den 26.08.2022